Kanton Luzern regelt die Finanzierung der Mehrkosten für die Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen im Vorschulalter gesetzlich

Am 1. August 2022 tritt im Kanton Luzern das revidierte Volksschulbildungsgesetz in Kraft. Neu wird darin erstmals für den ganzen Kanton einheitlich geregelt, wie gemäss Gesetzestext, «die behinderungsbedingten Mehrkosten für die Betreuung von Kindern in familienergänzenden Betreuungsangeboten (KITAplus) sowie die Kosten der Beratung der Fachpersonen in solchen Betreuungsangeboten», finanziert werden.

Der offizielle Weg zu dieser Finanzierungsregelung startete mit der Einreichung einer entsprechenden Motion am 3. Dezember 2019 zuhanden des Luzerner Kantonsrates. Der eigentliche Startschuss fiel aber schon viel früher. KITAplus ist eine Initiative der Stiftung Kifa Schweiz (Kifa) und wurde im Jahr 2012 im Rahmen eines Pilotprojekts als gemeinsames Projekt mit Kibesuisse (Verband Kinderbetreuung Schweiz) in Zusammenarbeit mit dem Heilpädagogischen Dienst des Kantons Luzern in der Stadt Luzern gestartet und in den darauffolgenden Jahren stetig ausgebaut und auf 17 Wohngemeinden ausgeweitet.

Wissenschaftliche Begleitung

Für die Begleitung des Gesetzgebungsprozesses hat die Kifa eine Arbeitsgruppe gegründet und zusammen mit Partnerinnen und Partnern tatkräftig an der Ausarbeitung der Motion, eines umfassenden Factsheets sowie diversen Expertisen über die Kosten und Finanzierung zur inklusiven Vorschulbetreuung mitgearbeitet. Die Basis für das Factsheet bildeten unter anderem die Ergebnisse und Fakten aus den Studien der Hochschule Luzern Soziale Arbeit und der Pädagogischen Fachhochschule Luzern. Die Expertise wurde im Auftrag der Kifa von der Hochschule Luzern erarbeitet.

Ein Meilenstein in der Inklusion

Die Regelung der Mehrkosten im revidierten Volksschulbildungsgesetz, welche im Rahmen des Programms KITAplus anfallen, ist ein grosser Meilenstein für die Kifa und alle beteiligten Partnerinnen und Partner, die sich in den Deutschschweizer Kantonen für die Umsetzung von KITAplus stark machen. Der Kanton Luzern nimmt damit eine Vorreiterrolle ein und setzt ein starkes Zeichen, dass Inklusion möglich und finanzierbar ist.

Das Angebot KITAplus ermöglicht Kindern mit besonderen Bedürfnissen den Besuch einer regulären Kita. Davon profitieren die Kinder mit einer Behinderung gleichermassen wie die Kinder ohne Behin-derung. (Archivbild)