KITAplus – unsere Arbeit für mehr Tagesplätze für Kinder mit besonderen Bedürfnissen geht weiter

Am 15. Mai 2014 trat die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Rahmen des Übereinkommens vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz in Kraft. Ein wesentliches Anliegen der BRK im Bildungsbereich ist die Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen mit anderen Kindern.

Bund und Kantone sind in der Pflicht

Die Schweizerische Bundesverfassung (SBV) verlangt – in Anlehnung an die UNO Behindertenrechtskonvention – Kindern mit Behinderungen eine rechtsgleiche und diskriminierungsfreie Behandlung. Die SBV verpflichtet Bund und Kantone, Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen zu erlassen.

Es gibt noch viel zu tun

In den vergangenen Jahren wurden vielerorts vorschulische Strukturen für Kinder ohne Behinderungen geschaffen. Für Kinder mit Behinderungen gab es ursprünglich fast keine entsprechenden Angebote. Im Jahr 2012 startete auf Initiative der Stiftung Kifa Schweiz das Programm KITAplus im Rahmen eines gemeinsamen Pilotprojekts mit kibesuisse (Verband Kinderbetreuung Schweiz) in Luzern: Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung sollen früh gefördert werden und die Möglichkeit haben – wie alle anderen Kinder auch – eine Kita zu besuchen. Kontinuierlich wurde das Projekt mit Modellcharakter auf weitere Kantone und Standorte ausgeweitet – doch es gibt noch viel zu tun.

Die Kifa bleibt am Ball

Damit möglichst alle Kinder mit besonderen Bedürfnissen eine Kita besuchen können, braucht es weiterhin das Engagement der Stiftung Kifa Schweiz und ihren Partnern: «Wir bleiben am Ball!»