KITAplus: Zwischenerfolg im Kanton Luzern erzielt – Luzerner Regierung begrüsst eine Finanzierungsregelung

Für die Betreuung eines Kindes mit einer Behinderung in der Kita fallen höhere Kosten an, welche für die Eltern eine grosse Belastung darstellen können. Am 3. Dezember 2019 reichte Jim Wolanin, Kantonsrat Kanton Luzern, eine Motion ein. Diese verlangt, dass die Luzerner Regierung für diese Mehrkosten eine Finanzierungsregelung ausarbeitet, um die Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen finanziell zu entlasten. Die Kifa und weitere Partner haben tatkräftig an der Ausarbeitung der Motion, eines umfassenden Factsheets sowie diversen Expertisen über die Kosten und Finanzierung zur inklusiven Vorschulbetreuung mitgearbeitet.

Am 27. April 2020 veröffentlichte die Luzerner Regierung ihre Stellungnahme zur Motion Wolanin. Darin schreibt sie, «dass aufgrund der guten Evaluationsergebnisse zu KITAplus und dem Bedarf an weiteren Kita-Plätzen für Kinder mit einer Behinderung die Regierung die Forderung nach einer Finanzierungsregelung für die zusätzlichen Kosten eines Kita-Besuchs von Kindern mit Behinderungen begrüsse». Voraussichtlich stimmt der Luzerner Kantonsrat im Sommer oder Herbst 2020 über die Motion ab. Die Kifa bleibt am Ball und begleitet das Geschäft weiterhin aktiv. ■

Weitere Informationen:
• KITAplus: www.stiftung-kifa.ch/kitaplus