Spenden können von den Steuern abgezogen werden

Spenden macht glücklich. Beim Ausfüllen der Steuererklärung herrscht gleich nochmals Freude: Denn, Spendenzahlungen an Hilfswerke mit dem Zewo-Gütesiegel können grundsätzlich in allen Kantonen bei der Steuererklärung abgezogen werden.

Die Stiftung Kifa Schweiz ist Zewo-zertifiziert. Spenderinnen und Spender, welche im Jahr 2019 der Kifa eine Spende haben zukommen lassen, können diese in der aktuellen Steuererklärung in Abzug bringen. Als Nachweis für eine Spende genügt normalerweise die Steuerbestätigung, welche die Hilfswerke ihren Spenderinnen und Spendern jeweils zustellen. 

Die Abzugsmöglichkeiten sind kantonal verschieden. Die Zewo hat in 26 Schweizer Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein nachgefragt, was genau gilt. Das Resultat finden Sie in der Übersicht zum Steuerabzug 2019. ■