Vorstoss für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Einem Mann mit einer Behinderung aus dem Jura wird der Umzug nach Genf verweigert. Der Grund: Die Kosten sind wegen seiner Behinderung zu hoch, so das Bundesgericht. Die Solothurner SP-Nationalrätin Franziska Roth findet dies unhaltbar und fordert in einer Motion an den Bundesrat, dass Betroffene künftig Beschwerde beim UNO-Behindertenrechts-Ausschuss einreichen können. Roth betont zudem: «Die Sozialdirektoren müssen schauen, dass die Kosten nicht mehr erstrangig sind und diese Menschen dorthin ziehen dürfen, wo ihre Familie ist.»

Weitere Informationen:
• Bericht SRF: https://www.srf.ch/news/schweiz/wegen-mehrkosten-fuer-kanton-beeintraechtigter-darf-nicht-in-die-naehe-der-schwester-ziehen